24.11.2021
Chöre und Musikvereine, Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht, Sport, Freizeitangebote im Innenbereich:
-Die Teilnahme an Freizeitaktivitäten jeglicher Art im Innenbereich ist nur für Geimpfte, Genesene
und für Kinder bis 12 Jahren plus 3 Monaten gestattet.
-Ebenfalls ist dies für Jugendliche von 12 Jahren plus 3 Monaten bis 17 Jahren gestattet, die einen aktuellen Testnachweis vorweisen.
-Es gilt die Maskenpflicht außerhalb des Platzes.
-Für Trainer gilt, dass diese geimpft oder genesen sein müssen.
-Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach