24.11.2021

2G im PSV-Trainingsbetrieb ab 24.11.21 (Kinder/Jugendliche und Erwachsene)




Chöre und Musikvereine, Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht, Sport, Freizeitangebote im Innenbereich:

-Die Teilnahme an Freizeitaktivitäten jeglicher Art im Innenbereich ist nur für Geimpfte, Genesene
und für Kinder bis 12 Jahren plus 3 Monaten gestattet.


-Ebenfalls ist dies für Jugendliche von 12 Jahren plus 3 Monaten bis 17 Jahren gestattet, die einen aktuellen Testnachweis vorweisen.


-Es gilt die Maskenpflicht außerhalb des Platzes.


-Für Trainer gilt, dass diese geimpft oder genesen sein müssen.


-Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.


 


 

Kreisverwaltung Bad Kreuznach



zurück
powered by webEdition CMS